LISA! Sprachreisen
LISA! Sprachreisen Spanisch - Bildungsurlaub Thüringen
Unsere Spanisch-Sprachreisen im Ausland sind in Thüringen offiziell als Bildungsurlaub vom Ministerium anerkannt. Arbeitnehmer, die in Baden-Württemberg beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, durch gründliche Planung bis zu 7 Tage voll bezahlten Zusatzurlaub von ihrem Arbeitgeber für eine Spanisch-Sprachreise zu erhalten. Diese Zeit eignet sich hervorragend, um beispielsweise nach Spanien, Argentinien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Kolumbien, Mexiko oder Panama zu reisen, um im Rahmen des Bildungsurlaubs Spanisch fließend sprechen zu lernen. Voraussetzung sind Intensivsprachkurse von 30 Lektionen pro Woche. Diese werden von uns in den Niveaustufen Anfänger A1 bis Fortgeschritten C2 als Bildungsurlaub angeboten. Spanischkurse in Kombination mit Urlaub am Meer als Bildungsurlaub erfreuen sich in Thüringen großer Beliebtheit. Der Standort Thüringen und seine renommierten Unternehmen wie z.B. Carl Zeiss Meditec AG, TEAG Thüringer Energie AG, Böttcher AG profitieren von den Sprachkenntnissen ihrer Mitarbeiter. Der reguläre Erholungsurlaub, der im Arbeitsvertrag festgelegt ist, bleibt vom Bildungsurlaub unberührt; es handelt sich um eine zusätzliche Freistellungsmöglichkeit neben dem herkömmlichen Urlaubsanspruch.
Vorteile von Bildungsurlaub Thüringen:
- Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub, z.B. Spanisch in Palma de Mallorca
- Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
- Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
- In zwei Wochen Spanisch lernen
Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Spanisch:
Bildungsurlaub Cadiz |
Bildungsurlaub Barcelona |
Bildungsurlaub Sevilla |
Bildungsurlaub Teneriffa |
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Sprachreisen als Bildungsurlaub buchen
Warum Bildungsurlaub?
Der Bildungsurlaub. wie z.B. eine Sprachkurs Spanisch im Ausland, soll Beschäftigten in Thüringen die Möglichkeit geben, ihre Sprachkenntnisse und Sprachfähigkeiten zu erweitern, um so ihre beruflichen Chancen zu verbessern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Er trägt zur lebenslangen Bildung bei und unterstützt die Anpassung an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt. Unternehmen aus Baden-Württemberg, die ihre Mitarbeiter für eine LISA! Sprachreise freistellen, investieren gezielt in deren berufliche Qualifikation.
Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen in Heimarbeit, arbeitnehmerähnliche Personen und Personen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder die für diese in Heimarbeit tätig sind, Anspruch auf Bildungsfreistellung, sofern ihre Arbeitsstätte in Thüringen liegt oder ihr Arbeitgeber seinen Betriebssitz in Thüringen hat. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Beamte im Sinne des Thüringer Beamtengesetzes und Richter gemäß dem Thüringer Richtergesetz.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Personen, die in Betrieben arbeiten, in denen weniger als fünf Beschäftigte tätig sind, und solche, die noch keine sechs Monate bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung.
Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber
- Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Spanisch), ein Land (z.B. Spanien), einen Kursort (z.B. Barcelona) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
- Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem thüringer Gesetz einfügen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannte Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag.
Wie funktioniert es?
In Thüringen haben Beschäftigte das Recht auf Bildungsfreistellung, bei der sie bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden. Der Antrag muss schriftlich acht Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Innerhalb von vier Wochen muss der Arbeitgeber eine Entscheidung treffen, andernfalls gilt der Antrag als genehmigt. Während der Freistellung wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt, jedoch trägt der Teilnehmende in der Regel die Kosten für Weiterbildung und Reise selbst. Nicht genutzte Freistellungstage können normalerweise nicht ins nächste Jahr übertragen werden, es sei denn, der Antrag wurde abgelehnt oder die Zustimmung zurückgezogen.
Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?
Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:
- Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
- Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
- Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
- Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
Fachberatung Sprachreisen - Zentrale Deutschland 0341 - 702 68 68
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