LISA! Sprachreisen

LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Spanisch in Hamburg

 
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LISA! Sprachreisen Spanisch - Bildungsurlaub Hamburg

Unsere Spanisch-Sprachreisen im Ausland sind in Hamburg offiziell als Bildungsurlaub vom Ministerium anerkannt. Arbeitnehmer, die in Hamburg beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, durch gründliche Planung und unsere kompetente Beratung bis zu 14 Tage voll bezahlten Zusatzurlaub von ihrem Arbeitgeber zu erhalten. Diese Zeit bietet sich hervorragend an für eine Sprachreise nach SpanienArgentinien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Kolumbien, Mexico oder Panama. Die Verbindung von beruflicher Weiterbildung und Urlaub erfreut sich in Hamburg großer Beliebtheit, insbesondere bei Mitarbeitern renommierter Unternehmen wie Otto Group, Hapag-Lloyd AG und vielen anderen. Der reguläre Erholungsurlaub, der im Arbeitsvertrag festgelegt ist, bleibt vom Bildungsurlaub unberührt; es handelt sich um eine zusätzliche Freistellungsmöglichkeit neben dem herkömmlichen Urlaubsanspruch.

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Vorteile von Bildungsurlaub Hamburg:

  1. Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub, z.B. Spanisch in Palma de Mallorca
  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. In zwei Wochen eine neue Sprache lernen


Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Spanisch:

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Bildungsurlaub Spanien
899 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Argentinien
1039 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Mexiko
1215 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Costa Rica
1239 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Panama
1169 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Chile
1355 € / 2 Wochen

 

Sprachreisen als Bildungsurlaub buchen

Warum Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, um so ihre beruflichen Chancen zu verbessern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Er trägt zur lebenslangen Bildung bei und unterstützt die Anpassung an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt.


Wer hat Anspruch?

Beschäftigte, Auszubildende, in Heimarbeit Tätige sowie Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen in Hamburg, die an einer Spanisch-Sprachreise teilnehmen möchten, können Bildungsurlaub beantragen, sofern sie seit mindestens sechs Monaten in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dies umfasst auch Teilzeitkräfte, wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der jeweiligen Arbeitszeit richtet. Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz findet keine Anwendung auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten.   Für sie gelten spezielle Regelungen wie die "Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter im Bundesdienst". 
 

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Spanisch), ein Land (z.B. Spanien), einen Kursort (z.B. Barcelona) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem hamburgischen Gesetz einfügen.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannte Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 


Wie funktioniert es?

Beschäftigte haben Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub im Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Bei nicht erhaltenden oder nicht genutzten Bildunsurlaub kann dieser auf das nächste Jahr oder den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen werden. Die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet. Die Antragstellung muss beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Sprachkursbeginn erfolgt sein.


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
 

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LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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