LISA! Sprachreisen

LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Spanisch in Sachsen-Anhalt

 
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LISA! Sprachreisen Spanisch - Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt

Unsere Spanisch-Sprachreisen im Ausland sind in Sachsen-Anhalt offiziell als Bildungsurlaub vom Ministerium anerkannt. Arbeitnehmer, die in Sachsen-Anhalt beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, durch gründliche Planung und unsere kompetente Beratung bis zu 14 Tage voll bezahlten Zusatzurlaub von ihrem Arbeitgeber zu erhalten. Diese Zeit bietet sich hervorragend für eine Sprachreise nach SpanienArgentinien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Kolumbien, Mexico oder Panama an. Die Verbindung von beruflicher Weiterbildung und Urlaub erfreut sich in Sachsen-Anhalt großer Beliebtheit, insbesondere bei Mitarbeitern renommierter Unternehmen wie Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom, KME Mansfeld, VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und vielen weiteren. Der reguläre Erholungsurlaub, der im Arbeitsvertrag festgelegt ist, bleibt vom Bildungsurlaub unberührt; es handelt sich um eine zusätzliche Freistellungsmöglichkeit neben dem herkömmlichen Urlaubsanspruch.    

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Vorteile von Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt:

  1. Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub, z.B. Spanisch in Palma de Mallorca

  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt

  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. In zwei Wochen eine neue Sprache lernen


Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Spanisch:

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Bildungsurlaub Málaga
899 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Cadiz
689€ / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Sevilla
749 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Costa Rica
1239 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Palma de Mallorca
1079 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Ibiza
909 € / 2 Wochen

 

Sprachreisen als Bildungsurlaub buchen

Warum Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, um so ihre beruflichen Chancen zu verbessern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Er trägt zur lebenslangen Bildung bei und unterstützt die Anpassung an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt.


Wer hat Anspruch?

Beschäftigte, Auszubildende, in Heimarbeit Tätige sowie Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen in Sachsen-Anhalt, die an einer Spanisch-Sprachreise teilnehmen möchten, können Bildungsurlaub beantragen, sofern sie seit mindestens sechs Monaten in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dies umfasst auch Teilzeitkräfte, wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der jeweiligen Arbeitszeit richtet. Das Sachsen-Anhaltische Bildungsurlaubsgesetz findet keine Anwendung auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. In Betrieben mit 5 weniger als 5 Beschäftigten besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub.
 

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Spanisch), ein Land (z.B. Spanien), einen Kursort (z.B. Barcelona) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem sachsen-anhaltischen Gesetz einfügen.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannte Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 


Wie funktioniert es?

Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Dieser Anspruch kann auch über zwei Jahre hinweg auf 10 Tage angesammelt werden, falls im Vorjahr kein Bildungsurlaub in Anspruch genommen wurde. Die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet. Die Antragstellung muss beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Sprachkursbeginn erfolgt sein.


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
 

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LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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Weitere Informationen zu Sachsen-Anhalt

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