LISA! Sprachreisen
LISA! Sprachreisen Spanisch - Bildungsurlaub Saarland
Unsere Spanisch-Sprachreisen im Ausland sind in Saarland offiziell als Bildungsurlaub vom Ministerium anerkannt. Arbeitnehmer, die in Saarland beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, durch gründliche Planung und unsere kompetente Beratung bis zu 14 Tage voll bezahlten Zusatzurlaub von ihrem Arbeitgeber zu erhalten. Diese Zeit bietet sich hervorragend für eine Sprachreise nach Spanien, Argentinien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Kolumbien, Mexico oder Panama an. Die Verbindung von beruflicher Weiterbildung und Urlaub erfreut sich in Saarland großer Beliebtheit, insbesondere bei Mitarbeitern renommierter Unternehmen wie ZF Getriebe AG, Ford, Nestlé Wagner und vielen weiteren. Der reguläre Erholungsurlaub, der im Arbeitsvertrag festgelegt ist, bleibt vom Bildungsurlaub unberührt; es handelt sich um eine zusätzliche Freistellungsmöglichkeit neben dem herkömmlichen Urlaubsanspruch.
Vorteile von Bildungsurlaub Saarland:
- Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub, z.B. Spanisch in Palma de Mallorca
- Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
- Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
- In zwei Wochen eine neue Sprache lernen
Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Spanisch:
Bildungsurlaub Spanien |
Bildungsurlaub Argentinien |
Bildungsurlaub Kolumbien |
Bildungsurlaub Costa Rica |
Bildungsurlaub Panama |
Bildungsurlaub Chile |
Sprachreisen als Bildungsurlaub buchen
Warum Bildungsurlaub?
Der Bildungsurlaub soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, um so ihre beruflichen Chancen zu verbessern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Er trägt zur lebenslangen Bildung bei und unterstützt die Anpassung an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt.
Wer hat Anspruch?
Beschäftigte, Auszubildende, in Heimarbeit Tätige sowie Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen in Saarland, die an einer Spanisch-Sprachreise teilnehmen möchten, können Bildungsurlaub beantragen, sofern sie seit mindestens 12 Monaten in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dies umfasst auch Teilzeitkräfte, wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der jeweiligen Arbeitszeit richtet. Das Saarländische Bildungsurlaubsgesetz gilt auch für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. In Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten kann die Freistellung abgelehnt werden, wenn bereits eine bestimmte Anzahl von Freistellungstagen gewährt wurde oder der Arbeitgeber bereits genügend Tage für betriebliche Weiterbildung aufgewendet hat.
Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber
- Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Spanisch), ein Land (z.B. Spanien), einen Kursort (z.B. Barcelona) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
- Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem saarländischen Gesetz einfügen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannte Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag.
Wie funktioniert es?
Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu 6 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Wichtig zu beachten ist, dass die ersten beiden Tage des Bildungsurlaubs vollständig von der Arbeit freigestellt sind. Ab dem dritten Tag tragen die Teilnehmer einen Eigenanteil von 50 Prozent der Zeit, was bedeutet, dass bei Inanspruchnahme von insgesamt sechs Tagen Bildungsurlaub ein Anspruch auf vier Tage Freistellung besteht. Eine gesetzliche Übertragung des Freistellungsantragsfür Bildungsurlaub auf das nachfolgende Jahr ist in Saarland nicht vorgesehen. Die Übertragung ist lediglich mit der Genehmigung des Arbeitgebers möglich, und dies auch nur für die Teilnahme an umfangreicheren Bildungsveranstaltungen wie einer LISA! Sprachreise. Die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet. Die Antragstellung muss beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Sprachkursbeginn erfolgt sein.
Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?
Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:
- Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
- Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
- Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
- Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
Fachberatung Sprachreisen - Zentrale Deutschland 0341 - 702 68 68
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