LISA! Sprachreisen

LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Englisch in Saarland

 
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LISA! Sprachreisen Englisch - Bildungsurlaub Saarland

Unsere Englisch-Sprachreisen im Ausland sind in Saarland offiziell als Bildungsurlaub vom Ministerium anerkannt. Arbeitnehmer, die in Saarland beschäftigt sind, können durch umfassende Planung und unsere fachkundige Beratung bis zu 12 Tage voll bezahlten Zusatzurlaub von ihrem Arbeitgeber beanspruchen. Diese Zeit lässt sich für eine Englisch-Sprachreise nutzen. Diese Verbindung aus beruflicher Weiterbildung und Urlaub erfreut sich in Saarland großer Beliebtheit, nicht zuletzt bei Angestellten namhafter Unternehmen wie ZF Getriebe AG, Ford, Nestlé Wagner​  und vielen weiteren, die wir z.B. in Business-English und Fachenglisch trainieren. Der reguläre, im Arbeitsvertrag festgelegte Erholungsurlaub wird durch den Bildungsurlaub nicht berührt; es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Möglichkeit zur Freistellung neben dem herkömmlichen Urlaubsanspruch.

 

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Vorteile von Bildungsurlaub Saarland:

  1. Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub, z.B. Englisch am Meer auf Malta
  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. In zwei Wochen eine neue Sprache lernen


Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Englisch:

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Bildungsurlaub Malta
1149 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub England
1259 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub USA
1425 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Kanada
1109 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Australien
1219 € / 2 Wochen

 

 

 

Sprachreisen als Bildungsurlaub buchen

Warum Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub Saarland bietet Arbeitnehmern die Chance, ihre Sprachkenntnisse im Englischen gezielt zu verbessern. Ziel ist es, durch die Erweiterung von Kenntnissen und Fähigkeiten die beruflichen Perspektiven zu erweitern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Dieses Konzept unterstützt die Idee der lebenslangen Bildung und hilft Beschäftigten, sich an den dynamischen Arbeitsmarkt anzupassen.


Wer hat Anspruch?

Beschäftigte, Auszubildende, in Heimarbeit Tätige sowie Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen in Saarland, die an einer Englisch-Sprachreise teilnehmen möchten, können Bildungsurlaub beantragen, sofern sie seit mindestens 12 Monaten in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dies umfasst auch Teilzeitkräfte, wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der jeweiligen Arbeitszeit richtet. Das Saarländische Bildungsurlaubsgesetz gilt auch für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. In Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten kann die Freistellung abgelehnt werden, wenn bereits eine bestimmte Anzahl von Freistellungstagen gewährt wurde oder der Arbeitgeber bereits genügend Tage für betriebliche Weiterbildung aufgewendet hat.
 

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Englisch), ein Land (z.B. Malta), einen Kursort (z.B. Sliema) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem hessischen Gesetz einfügen.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannte Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 


Wie funktioniert es?

Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu 6 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Wichtig zu beachten ist, dass die ersten beiden Tage des Bildungsurlaubs vollständig von der Arbeit freigestellt sind. Ab dem dritten Tag tragen die Teilnehmer einen Eigenanteil von 50 Prozent der Zeit, was bedeutet, dass bei Inanspruchnahme von insgesamt sechs Tagen Bildungsurlaub ein Anspruch auf vier Tage Freistellung besteht. Eine gesetzliche Übertragung des Freistellungsantragsfür Bildungsurlaub auf das nachfolgende Jahr  ist in Saarland nicht vorgesehen. Die Übertragung ist lediglich mit der Genehmigung des Arbeitgebers möglich, und dies auch nur für die Teilnahme an umfangreicheren Bildungsveranstaltungen wie einer LISA! Sprachreise. Die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet. Die Antragstellung muss beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Sprachkursbeginn erfolgt sein.


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden

 


LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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