LISA! Sprachreisen

LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Englisch in Thüringen

 
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LISA! Sprachreisen Englisch - Bildungsurlaub Thüringen

Unsere Englisch-Sprachreisen im Ausland sind in Thüringen offiziell als Bildungsurlaub vom Ministerium anerkannt. Arbeitnehmer, die in Thüringen beschäftigt sind, können durch umfassende Planung und unsere fachkundige Beratung bis 5 Tage voll bezahlten Zusatzurlaub von ihrem Arbeitgeber beanspruchen. Diese Zeit lässt sich für eine Englisch-Sprachreise nutzen. Diese Verbindung aus beruflicher Weiterbildung und Urlaub erfreut sich in Baden-Württemberg großer Beliebtheit, nicht zuletzt bei Angestellten namhafter Unternehmen wie Carl Zeiss Meditec AG, TEAG Thüringer Energie AG, Böttcher AG und vielen weiteren, die wir z.B. in Business-English und Fachenglisch trainieren. Der reguläre, im Arbeitsvertrag festgelegte Erholungsurlaub wird durch den Bildungsurlaub nicht berührt; es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Möglichkeit zur Freistellung neben dem herkömmlichen Urlaubsanspruch.

 

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Vorteile von Bildungsurlaub Thüringen:

  1. Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub, z.B. Englisch am Meer auf Malta
  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. In zwei Wochen eine neue Sprache lernen


Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Englisch:

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Bildungsurlaub Malta
1149 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub England
1259 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub USA
1425 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Kanada
1109 € / 2 Wochen

 

 

 

 

 

Sprachreisen als Bildungsurlaub buchen

Warum Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub Thüringen bietet Arbeitnehmern die Chance, ihre Sprachkenntnisse im Englischen gezielt zu verbessern. Ziel ist es, durch die Erweiterung von Kenntnissen und Fähigkeiten die beruflichen Perspektiven zu erweitern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Dieses Konzept unterstützt die Idee der lebenslangen Bildung und hilft Beschäftigten, sich an den dynamischen Arbeitsmarkt anzupassen.


Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen in Heimarbeit, arbeitnehmerähnliche Personen und Personen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder die für diese in Heimarbeit tätig sind, Anspruch auf Bildungsfreistellung, sofern ihre Arbeitsstätte in Thüringen liegt oder ihr Arbeitgeber seinen Betriebssitz in Thüringen hat. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Beamte im Sinne des Thüringer Beamtengesetzes und Richter gemäß dem Thüringer Richtergesetz. 
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Personen, die in Betrieben arbeiten, in denen weniger als fünf Beschäftigte tätig sind, und solche, die noch keine sechs Monate bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung.

 

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Englisch), ein Land (z.B. Malta), einen Kursort (z.B. Sliema) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.

  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem hessischen Gesetz einfügen.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannte Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 


Wie funktioniert es?

In Thüringen haben Beschäftigte das Recht auf Bildungsfreistellung, bei der sie bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden. Der Antrag muss schriftlich acht Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Innerhalb von vier Wochen muss der Arbeitgeber eine Entscheidung treffen, andernfalls gilt der Antrag als genehmigt. Während der Freistellung wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt, jedoch trägt der Teilnehmende in der Regel die Kosten für Weiterbildung und Reise selbst. Nicht genutzte Freistellungstage können normalerweise nicht ins nächste Jahr übertragen werden, es sei denn, der Antrag wurde abgelehnt oder die Zustimmung zurückgezogen.


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.

 


LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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Weitere Informationen zu Thüringen

Bildungsurlaub Thüringen

Bildungsurlaub Thüringen Spanisch

Bildungsurlaub Thüringen Französisch

Bildungsurlaub Thüringen Italienisch

 

Informationen Bildungsurlaub anderer Bundesländer

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