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LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Thüringen

 
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LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Thüringen

LISA! Sprachreisen - auch solche mit Urlaubs-Charakter - sind in Thüringen als Bildungsurlaub anerkannt: Wer seinen Arbeitsplatz in Thüringen hat, kann durch sorgfältige Planung fünf Arbeitstage (Siebentagesreise) zusätzlichen, voll bezahlten Urlaub vom Arbeitgeber erhalten, um im Rahmen einer Sprachreise eine Sprache zu lernen und gleichzeitig im Ausland Urlaub zu machen. Beschäftigte aus verschiedenen Branchen – darunter Mitarbeiter von der Carl Zeiss Meditec AG, TEAG Thüringer Energie AG, Böttcher AG in Jena und Umgebung – nutzen jedes Jahr diese Gelegenheit, um im Rahmen des Bildungsurlaubs an einer Sprachreise teilzunehmen. 

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Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub in Thüringen ist ein gesetzlich verankertes Recht der Arbeitnehmer auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen, die der beruflichen oder politischen Bildung dienen. 

Zusätzliche bezahlte Urlaubstage

Thüringer Arbeitnehmer, bei 5 Arbeitstagen die Wochen, jedoch frühestens sechs Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses, haben gemäß dem Bildungsfreistellungsgesetz in Thüringen (ThürBfG) Anspruch auf fünf bezahlte zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen.  LISA! Sprachkurse im Ausland sind hierfür anerkannt (siehe Kennzeichnung in den Preistabellen).

Achtung: Wenn die Beschäftigte oder der Beschäftigte innerhalb eines Kalenderjahres den Bildungszeitanspruch nicht vollständig in Anspruch genommen hat, kann der verbleibende Anspruch nicht auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Außer wenn der Antrag auf Bildungsurlaub in dem Jahr vom Arbeitgeber abgelehnt wurde oder die Zustimmung zurück gezogen wurde, dann darf der Anspruch einmalig in das nächste Jahr übertragen werden. 


Vorteile von Bildungsurlaub:

  1. Eine Woche zusätzlichen Urlaub, z.B. am Meer auf Malta

  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt

  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. In zwei Wochen eine neue Sprache lernen


Unsere drei meistgebuchten Sprachen für Bildungsurlaub:

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Bildungsurlaub Englisch

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Bildungsurlaub Französisch

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Bildungsurlaub Spanisch

 

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Warum Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, um so ihre beruflichen Chancen zu verbessern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Er trägt zur lebenslangen Bildung bei und unterstützt die Anpassung an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt.


Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen in Heimarbeit, arbeitnehmerähnliche Personen und Personen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder die für diese in Heimarbeit tätig sind, Anspruch auf Bildungsfreistellung, sofern ihre Arbeitsstätte in Thüringen liegt oder ihr Arbeitgeber seinen Betriebssitz in Thüringen hat. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Beamte im Sinne des Thüringer Beamtengesetzes und Richter gemäß dem Thüringer Richtergesetz. 
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Personen, die in Betrieben arbeiten, in denen weniger als fünf Beschäftigte tätig sind, und solche, die noch keine sechs Monate bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung.

 

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Englisch), einen Kursort (z.B. Malta-Sliema) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.

  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem thüringer Gesetz einfügen.


Was wird gefördert?

Bildungsurlaub wird für die berufliche Weiterbildung, politische Weiterbildung oder Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten gewährt. Die Bildungsmaßnahme muss jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen und von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannten Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 

 

Wie funktioniert es?

In Thüringen haben Beschäftigte das Recht auf Bildungsfreistellung, für die sie von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden müssen. Die Dauer der Bildungszeit beträgt bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr und kann entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit angepasst werden. Beschäftigte können Bildungszeit beantragen, indem sie diesen acht Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich bei ihrem Arbeitgeber geltend machen. Spätestens vier Wochen nach Einreichung des Antrags muss der Arbeitgeber eine Entscheidung treffen. Falls er den Antrag ablehnt, muss er dies schriftlich und mit einer Begründung mitteilen. Andernfalls wird der Antrag automatisch als genehmigt betrachtet. Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt, die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden.


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
 

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LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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