LISA! Sprachreisen
LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Niedersachsen
LISA! Sprachreisen - auch solche mit Urlaubs-Charakter - sind in Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkannt: Wer seinen Arbeitsplatz in Niedersachsen hat, kann durch sorgfältige Planung 14 Tage zusätzlichen, voll bezahlten Urlaub vom Arbeitgeber erhalten, um im Rahmen einer Sprachreise eine Sprache zu lernen und gleichzeitig im Ausland Urlaub zu machen. Beschäftigte aus verschiedenen Branchen – darunter Mitarbeiter von der Volkswagen AG sowie aus dem Bankenssektor z.B. Norddeutsche Landesbank oder aus der Tourismusbranche z.B TUI AG in Hannover und Umgebung – nutzen jedes Jahr diese Gelegenheit, um im Rahmen des Bildungsurlaubs an einer Sprachreise teilzunehmen.
Was ist Bildungsurlaub in Niedersachsen?
Bildungsurlaub in Niedersachsen ist ein gesetzlich verankertes Recht der Arbeitnehmer auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen, die der beruflichen oder politischen Bildung dienen.
Zusätzliche bezahlte Urlaubstage
Niedersächsische Arbeitnehmer, bei 5 Arbeitstagen die Woche, jedoch frühestens sechs Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses, haben gemäß dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) Anspruch auf fünf bezahlte zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen. Die 30-Lektionen-Sprachkurse von LISA! Sprachreisen im Ausland sind hierfür anerkannt (siehe Kennzeichnung in den Preistabellen).
Übertragung und Zusammenfassung des Anspruchs
In Niedersachsen können Arbeitnehmer ihren nicht genutzten Bildungsurlaubsanspruch aus dem Vorjahr gemeinsam oder getrennt mit dem Anspruch des aktuellen Jahres einlösen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Ansprüche der letzten zwei oder drei Jahre zu einem drei- oder vierwöchigen Bildungsurlaub kombiniert werden. Um Verfall zu verhindern, sollte die Zustimmung rechtzeitig eingeholt werden: ein Jahr vorher für drei Wochen und zwei Jahre vorher für vier Wochen Bildungsveranstaltungen.
Vorteile von Bildungsurlaub Niedersachsen:
- Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub, z.B. Englisch am Meer auf Malta
- Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
- Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
- In zwei Wochen eine neue Sprache lernen
Unsere drei meistgebuchten Sprachen für Bildungsurlaub:
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Warum Bildungsurlaub?
Der Bildungsurlaub soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, um so ihre beruflichen Chancen zu verbessern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Er trägt zur lebenslangen Bildung bei und unterstützt die Anpassung an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt.
Wer hat Anspruch?
In Niedersachsen haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst, einschließlich Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte, Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser Anspruch kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden. Nicht anspruchsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldaten und Zivildienstleistende. Diese Personen haben spezielle Sonderurlaubsregelungen.
Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber
- Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Englisch), einen Kursort (z.B. Malta-Sliema) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
- Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem niedersächsischen Gesetz einfügen.
Was wird gefördert?
In Niedersachsen werden Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannten Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag.
Wie funktioniert es?
Beschäftigte haben in Niedersachsen Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Dieser Anspruch kann auch über zwei Jahre hinweg auf 10 Tage angesammelt werden, falls im Vorjahr kein Bildungsurlaub in Anspruch genommen wurde. Die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet. Die Antragstellung muss beim Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Sprachkursbeginn schriftlich erfolgt sein.
Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?
Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:
- Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
- Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
- Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
- Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
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