LISA! Sprachreisen

LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Französisch in Niedersachsen

 
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LISA! Sprachreisen Französisch - Bildungsurlaub Niedersachsen

In Niedersachsen sind unsere Französisch-Intensivsprachkurse im Ausland mit mindestens 30 Lektionen pro Woche als Bildungsurlaub anerkannt. Die Französisch-Sprachreisen sind speziell für Teilnehmer vom Anfängerniveau A1 bis zum Fortgeschrittenenniveau C2 konzipiert. Arbeitnehmer in Niedersachsen können pro Kalenderjahr bis zu 5 Werktage bezahlten Bildungsurlaub beantragen. Dieser Anspruch auf Bildungsurlaub kann zusammengefasst und in das darauf folgende Kalenderjahr übertragen sodass 10 Tage entstehen. Wenn man 10 Tage Bildungsurlaub mit den Wochenenden kombiniert, ergibt sich die Möglichkeit, insgesamt bis zu 14 Tage kontinuierlich zu reisen, ohne dass der reguläre Erholungsurlaub beeinträchtigt wird. Dieser 14-tägige Extraurlaub bieten eine ausgezeichnete Gelegenheit, an einer Französisch-Sprachreisen z.B. nach Frankreich, Guadeloupe oder Kanada teilzunehmen. Die Kosten für die Sprachreise und die Anreise müssen üblicherweise von den Teilnehmern selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernimmt. Anträge auf Bildungsurlaub müssen mindestens sechs Wochen vor Reisebeginn eingereicht werden. Unsere Erfolgsquote bei der Genehmigung von Anträgen liegt bei 98%, und wir bieten zudem kostenlose und umfassende Beratung an.

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Vorteile von Bildungsurlaub Niedersachsen:

  1. Eine Woche zusätzlicher Urlaub, z.B. Französisch in Nizza am Meer
  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. Intensive Woche, bei der viel gelernt wird


Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Französisch:

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Bildungsurlaub Nizza
1049 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Paris
1359 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Annecy
1009 € / 2 Wochen

     

Französischkurs im Ausland als Bildungsurlaub erfolgreich buchen

Voraussetzung

  1. Französischkurs muss mindestens 30 Lektionen pro Woche umfassen
  2. Die Sprachreise muss als Bildungsurlaub anerkannt sein
  3. Der Arbeitgeber muss zustimmen


Wer hat Anspruch?

Beschäftigte, Auszubildende, in Heimarbeit Tätige sowie Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen in Niedersachsen, die an einer Französisch-Sprachreise teilnehmen möchten, können Bildungsurlaub beantragen, sofern sie seit mindestens sechs Monaten in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dies umfasst auch Teilzeitkräfte, wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der jeweiligen Arbeitszeit richtet. Das Niedersächische Bildungsurlaubsgesetz findet keine Anwendung auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilleistende. Für diese Gruppen bestehen spezielle Sonderurlaubsregelungen.
 

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Französisch), ein Land (z.B. Frankreich), einen Kursort (z.B. Antibes) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem niedersächischen Gesetz einfügen.
     

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Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannte Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 


Wie funktioniert es?

Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Dieser Anspruch kann auch aus ihrem ungenutzen Bildungsurlaubsanspruch aus dem Vorjahr gemeinsam oder separat mit dem Anspruch des aktuellen Jahres nutzen.  Mit Einverständnis des Arbeitgebers können Ansprüche aus den letzten zwei oder drei Jahren zu einem dreiwöchigen oder vierwöchigen Bildungsurlaub kombiniert werden. Um eine Verfall des Anspruchs zu verhindern, ist es ratsam, die Zustimmung rechtzeitig einzuholen: ein Jahr im Voraus für einen dreiwöchigen und zwei Jahre im Voraus für einen vierwöchigen Bildungsurlaub. Die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet. 


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
 

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LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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