LISA! Sprachreisen
LISA! Sprachreisen Französisch - Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sind unsere Französisch-Intensivsprachkurse im Ausland mit mindestens 30 Lektionen pro Woche als Bildungsurlaub anerkannt. Die Französisch-Sprachreisen sind speziell für Teilnehmer vom Anfängerniveau A1 bis zum Fortgeschrittenenniveau C2 konzipiert. Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern können innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu 10 Werktage bezahlten Bildungsurlaub beantragen. Wenn man 10 Tage Bildungsurlaub mit den Wochenenden kombiniert, ergibt sich die Möglichkeit, insgesamt bis zu 14 Tage kontinuierlich zu reisen, ohne dass der reguläre Erholungsurlaub beeinträchtigt wird. Dieser 14-tägige Extraurlaub bieten eine ausgezeichnete Gelegenheit, an einer Französisch-Sprachreisen z.B. nach Frankreich, Guadeloupe oder Kanada teilzunehmen. Die Kosten für die Sprachreise und die Anreise müssen üblicherweise von den Teilnehmern selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernimmt. Anträge auf Bildungsurlaub müssen mindestens sechs Wochen vor Reisebeginn eingereicht werden. Unsere Erfolgsquote bei der Genehmigung von Anträgen liegt bei 98%, und wir bieten zudem kostenlose und umfassende Beratung an.
Vorteile von Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern:
- Eine Woche zusätzlicher Urlaub, z.B. Französisch in Nizza am Meer
- Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
- Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
- Intensive Woche, bei der viel gelernt wird
Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Französisch:
Bildungsurlaub Nizza |
Bildungsurlaub Paris |
Bildungsurlaub Annecy |
Französischkurs im Ausland als Bildungsurlaub erfolgreich buchen
Voraussetzung
- Französischkurs muss mindestens 30 Lektionen pro Woche umfassen
- Die Sprachreise muss als Bildungsurlaub anerkannt sein
- Der Arbeitgeber muss zustimmen
Wer hat Anspruch?
Beschäftigte, Auszubildende, in Heimarbeit Tätige sowie Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen in Mecklenburg-Vorpommern, die an einer Französisch-Sprachreise teilnehmen möchten, können Bildungsurlaub beantragen, sofern sie seit mindestens sechs Monaten in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dies umfasst auch Teilzeitkräfte, wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der jeweiligen Arbeitszeit richtet. Das Bildungsfreistellungsgesetz gilt nicht für Bundesbedienstete oder Mitarbeiter bundesunmittelbarer Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber
- Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Französisch), ein Land (z.B. Frankreich), einen Kursort (z.B. Antibes) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
- Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem mecklenburg-vorpommerischen Gesetz einfügen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannte Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag.
Wie funktioniert es?
Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Der Anspruch beginnt jeweils am 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres. Bei Beschäftigungsbeginn in einem geraden Jahr beträgt der Anspruch im ersten Jahr fünf Arbeitstage. Die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet. Die Antragstellung muss beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Sprachkursbeginn erfolgt sein.
Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?
Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:
- Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
- Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
- Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
- Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
Fachberatung Sprachreisen - Zentrale Deutschland 0341 - 702 68 68
LISA! Sprachreisen - Ihr Partner für Bildungsurlaub
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