LISA! Sprachreisen

LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Französisch in Hessen

 
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LISA! Bildungsurlaub - Französisch Hessen

In Hessen sind unsere Französisch-Intensivsprachkurse mit mindestens 30 Lektionen pro Woche als Bildungsurlaub anerkannt. Sie richten sich an Teilnehmer vom Anfängerniveau A1 bis zum Fortgeschrittenenniveau C2. Hessische Arbeitnehmer können für unsere Französisch-Sprachreisen nach Frankreich, Guadeloupe oder Kanada bis zu 14 Tage bezahlten Zusatzurlaub erhalten, ohne dass der reguläre Erholungsurlaub beeinträchtigt wird. Pro Jahr ist es möglich, bis zu fünf Tage Bildungsurlaub zu beantragen, die sich über zwei Jahre auf maximal zehn Tage kumulieren lassen, sofern im Vorjahr kein Bildungsurlaub in Anspruch genommen wurde. Die Kosten für die Sprachreise und die Anreise müssen in der Regel von den Teilnehmern selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernimmt. Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor Reisebeginn eingereicht werden. Unsere Erfolgsquote bei der Genehmigung von Anträgen liegt bei 98%. Wir bieten zudem kostenlose und umfassende Beratung an.    

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Vorteile von Bildungsurlaub Hessen:

  1. Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub, z.B. Französisch in Nizza am Meer
  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. In zwei Wochen eine neue Sprache lernen


Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Französisch:

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Bildungsurlaub Nizza
1049 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Paris
1359 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Annecy
1009 € / 2 Wochen

     

Sprachreisen als Bildungsurlaub buchen

Warum Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, um so ihre beruflichen Chancen zu verbessern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Er trägt zur lebenslangen Bildung bei und unterstützt die Anpassung an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt.


Wer hat Anspruch?

Beschäftigte ,Auszubildende, Heimarbeit Beschäftigte und Personen in arbeitnehmerählichen Verhältnissen in Hessen haben Anspruch auf einen Bildungsurlaub, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, welches seit mindestens 6 Monaten besteht. Dazu zählen auch Teilzeitbeschäftigte, wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der Arbeitszeit bemisst. Das Hessische Bildungsurlaubsgesetz gilt nicht für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. Für sie gelten spezielle Regelungen wie die "Urlaubsverordnung für die Beamtinnen und Beamten im Lande Hessen" und die "Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter im Bundesdienst"
 

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Französisch), ein Land (z.B. Frankreich), einen Kursort (z.B. Antibes) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem hessischen Gesetz einfügen.
     

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Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannte Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 


Wie funktioniert es?

Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Dieser Anspruch kann auch über zwei Jahre hinweg auf 10 Tage angesammelt werden, falls im Vorjahr kein Bildungsurlaub in Anspruch genommen wurde. Die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet. Die Antragstellung muss beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Sprachkursbeginn erfolgt sein.


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.


Förderung

In Hessen werden private Arbeitgeber finanziell unterstützt, wenn ihre Angestellten an staatlich anerkannten Ehrenamtstrainings teilnehmen. Dies umfasst die Erstattung des während der Freistellung gezahlten Lohns. Zusätzlich erhalten sehr kleine Unternehmen mit höchstens 20 Mitarbeitenden einen festgelegten Betrag für die Zeit, in der Angestellte an politischer oder beruflicher Weiterbildung teilnehmen. Für die Abwicklung dieser Erstattungen ist das Regierungspräsidium in Kassel zuständig.
 

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LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Fachberatung Sprachreisen - Frankfurt: 061 965 865 5661

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