LISA! Sprachreisen

LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Italienisch in Hessen

 
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LISA! Sprachreisen Italienisch - Bildungsurlaub Hessen

In Hessen sind unsere Italienisch-Intensivsprachkurse im Ausland mit mindestens 30 Lektionen pro Woche als Bildungsurlaub anerkannt. Die Italienisch-Sprachreisen sind speziell für Teilnehmer vom Anfängerniveau A1 bis zum Fortgeschrittenenniveau C2 konzipiert. Arbeitnehmer in Hessen können für diese Sprachreisen bis zu 5 Werktage bezahlten Bildungsurlaub beantragen. Dieser Anspruch auf Bildungsurlaub kann zusammengefasst und in das darauf folgende Kalenderjahr übertragen sodass 10 Tage entstehen. Wenn man 10 Tage Bildungsurlaub mit den Wochenenden kombiniert, ergibt sich die Möglichkeit, insgesamt bis zu 14 Tage kontinuierlich zu reisen, ohne dass der reguläre Erholungsurlaub beeinträchtigt wird.  Dieser 14-tägige Extraurlaub bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, an einer Italienisch-Sprachreisen z.B nach Milazzo teilzunehmen. Die Kosten für die Sprachreise und die Anreise müssen üblicherweise von den Teilnehmern selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernimmt. Anträge auf Bildungsurlaub müssen mindestens sechs Wochen vor Reisebeginn eingereicht werden. Unsere Erfolgsquote bei der Genehmigung von Anträgen liegt bei 98%, und wir bieten zudem kostenlose und umfassende Beratung an.
 

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Vorteile von Bildungsurlaub Hessen:

  1. Eine Woche zusätzlicher Urlaub, z.B. Italienisch in Sanremo am Meer
  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. Intensive Woche, bei der viel gelernt wird


Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Italienisch:

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Bildungsurlaub Milazzo
949 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Florenz
815 € / 2 Wochen

 

     

 

Italienischkurs im Ausland als Bildungsurlaub erfolgreich buchen

Voraussetzung

  1. Italienischkurs muss mindestens 30 Lektionen pro Woche umfassen
  2. Die Sprachreise muss als Bildungsurlaub anerkannt sein
  3. Der Arbeitgeber muss zustimmen


Wer hat Anspruch?

Beschäftigte ,Auszubildende, Heimarbeit Beschäftigte und Personen in arbeitnehmerählichen Verhältnissen in Hessen haben Anspruch auf einen Bildungsurlaub, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, welches seit mindestens 6 Monaten besteht. Dazu zählen auch Teilzeitbeschäftigte, wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der Arbeitszeit bemisst. Das Hessische Bildungsurlaubsgesetz gilt nicht für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. Für sie gelten spezielle Regelungen wie die "Urlaubsverordnung für die Beamtinnen und Beamten im Lande Hessen" und die "Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter im Bundesdienst"
 

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Italienisch), ein Land (z.B. Italien ), einen Kursort (z.B. Florenz) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem hessischen Gesetz einfügen.
     
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Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannte Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 


Wie funktioniert es?

Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Dieser Anspruch kann auch über zwei Jahre hinweg auf 10 Tage angesammelt werden, falls im Vorjahr kein Bildungsurlaub in Anspruch genommen wurde. Die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet. Die Antragstellung muss beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Sprachkursbeginn erfolgt sein.


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
 

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LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Fachberatung Sprachreisen - Frankfurt 06196 - 586 556 61

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