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LISA! Sprachreisen Italienisch - Bildungsurlaub in Thüringen

 
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LISA! Sprachreisen Italienisch - Bildungsurlaub Thüringen

In Thüringen sind unsere Italienisch-Intensivsprachkurse im Ausland mit mindestens 30 Lektionen pro Woche als Bildungsurlaub anerkannt. Die Italienisch-Sprachreisen sind speziell für Teilnehmer vom Anfängerniveau A1 bis zum Fortgeschrittenenniveau C2 konzipiert. Arbeitnehmer in Thüringen können für diese Sprachreisen bis zu 5 Werktage bezahlten Bildungsurlaub beantragen. Wenn man 5 Tage Bildungsurlaub mit den Wochenenden kombiniert, ergibt sich die Möglichkeit, insgesamt bis zu 9 Tage kontinuierlich zu reisen, ohne dass der reguläre Erholungsurlaub beeinträchtigt wird. Dieser 9-tägige Extraurlaub bieten eine ausgezeichnete Gelegenheit, an einer Italienisch-Sprachreise teilzunehmen. Die Kosten für die Sprachreise und die Anreise müssen üblicherweise von den Teilnehmern selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernimmt. Anträge auf Bildungsurlaub müssen mindestens sechs Wochen vor Reisebeginn eingereicht werden. Unsere Erfolgsquote bei der Genehmigung von Anträgen liegt bei 98%, und wir bieten zudem kostenlose und umfassende Beratung an.

 

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Vorteile von Bildungsurlaub Thüringen:

  1. Eine Woche zusätzlicher Urlaub, z.B. Italienisch in Florenz 
  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. Intensive Woche, bei der viel gelernt wird


Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Italienisch:

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Bildungsurlaub Florenz
815 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Milazzo
949 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Orbettelo
1059 € / 2 Wochen

     

Italienischkurs im Ausland als Bildungsurlaub erfolgreich buchen

Voraussetzung

  1. Italienischkurs muss mindestens 30 Lektionen pro Woche umfassen
  2. Die Sprachreise muss als Bildungsurlaub anerkannt sein
  3. Der Arbeitgeber muss zustimmen


Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen in Heimarbeit, arbeitnehmerähnliche Personen und Personen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder die für diese in Heimarbeit tätig sind, Anspruch auf Bildungsfreistellung, sofern ihre Arbeitsstätte in Thüringen liegt oder ihr Arbeitgeber seinen Betriebssitz in Thüringen hat. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Beamte im Sinne des Thüringer Beamtengesetzes und Richter gemäß dem Thüringer Richtergesetz. 
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Personen, die in Betrieben arbeiten, in denen weniger als fünf Beschäftigte tätig sind, und solche, die noch keine sechs Monate bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung.

 

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Italienisch), ein Land (z.B. Italien), einen Kursort (z.B. Florenz) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem thüringer Gesetz einfügen.
     
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Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannte Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 


Wie funktioniert es?

In Thüringen haben Beschäftigte das Recht auf Bildungsfreistellung, bei der sie bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden. Der Antrag muss schriftlich acht Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Innerhalb von vier Wochen muss der Arbeitgeber eine Entscheidung treffen, andernfalls gilt der Antrag als genehmigt. Während der Freistellung wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt, jedoch trägt der Teilnehmende in der Regel die Kosten für Weiterbildung und Reise selbst. Nicht genutzte Freistellungstage können normalerweise nicht ins nächste Jahr übertragen werden, es sei denn, der Antrag wurde abgelehnt oder die Zustimmung zurückgezogen.


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
 

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LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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