LISA! Sprachreisen
LISA! Sprachreisen Italienisch - Bildungsurlaub Saarland
Im Saarland sind unsere Italienisch-Intensivsprachkurse im Ausland mit mindestens 30 Lektionen pro Woche als Bildungsurlaub anerkannt. Die Italienisch-Sprachreisen sind speziell für Teilnehmer vom Anfängerniveau A1 bis zum Fortgeschrittenenniveau C2 konzipiert. Arbeitnehmer im Saarland können pro Kalenderjahr, frühenstens aber 12 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses, bis zu 6 Tage bei 5 Arbeitstagen pro Woche bezahlten Bildungsurlaub beantragen. Die ersten zwei Tage werden vollständig freigestellt und bezahlt und ab dem dritten Tag tragen die Teilnehmer einen Eigenanteil von 50 Prozent der Zeit, was bedeutet, dass bei Inanspruchnahme von insgesamt sechs Tagen Bildungsurlaub ein Anspruch auf vier Tage Freistellung besteht. Wenn man 6 Tage Bildungsurlaub mit den Wochenenden kombiniert und einen Urlaubstag zusätzlich nimmt, ergibt sich die Möglichkeit, insgesamt bis zu 8 Tage kontinuierlich zu reisen, ohne dass der reguläre Erholungsurlaub beeinträchtigt wird. Dieser 8-tägige Extraurlaub bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, an einer Italienisch-Sprachreisen z.B nach Milazzo teilzunehmen. Die Kosten für die Sprachreise und die Anreise müssen üblicherweise von den Teilnehmern selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernimmt. Anträge auf Bildungsurlaub müssen mindestens sechs Wochen vor Reisebeginn eingereicht werden. Unsere Erfolgsquote bei der Genehmigung von Anträgen liegt bei 98%, und wir bieten zudem kostenlose und umfassende Beratung an.
Vorteile von Bildungsurlaub Saarland:
- Eine Woche zusätzlicher Urlaub, z.B. Italienisch in Orbetello am Meer
- Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
- Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
- Intensive Woche, bei der viel gelernt wird
Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Italienisch:
Bildungsurlaub Milazzo |
Bildungsurlaub Triest |
Bildungsurlaub Tropea |
Italienischkurs im Ausland als Bildungsurlaub erfolgreich buchen
Voraussetzung
- Italienischkurs muss mindestens 30 Lektionen pro Woche umfassen
- Die Sprachreise muss als Bildungsurlaub anerkannt sein
- Der Arbeitgeber muss zustimmen
Wer hat Anspruch?
Beschäftigte, Auszubildende, in Heimarbeit Tätige sowie Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen in Saarland, die an einer Italienisch-Sprachreise teilnehmen möchten, können Bildungsurlaub beantragen, sofern sie seit mindestens 12 Monaten in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dies umfasst auch Teilzeitkräfte, wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der jeweiligen Arbeitszeit richtet. Das Saarländische Bildungsurlaubsgesetz gilt auch für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. In Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten kann die Freistellung abgelehnt werden, wenn bereits eine bestimmte Anzahl von Freistellungstagen gewährt wurde oder der Arbeitgeber bereits genügend Tage für betriebliche Weiterbildung aufgewendet hat.
Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber
- Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Italienisch), ein Land (z.B. Italien ), einen Kursort (z.B. Florenz) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
- Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem saarländischen Gesetz einfügen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannte Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag.
Wie funktioniert es?
Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu 6 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Wichtig zu beachten ist, dass die ersten beiden Tage des Bildungsurlaubs vollständig von der Arbeit freigestellt sind. Ab dem dritten Tag tragen die Teilnehmer einen Eigenanteil von 50 Prozent der Zeit, was bedeutet, dass bei Inanspruchnahme von insgesamt sechs Tagen Bildungsurlaub ein Anspruch auf vier Tage Freistellung besteht. Eine gesetzliche Übertragung des Freistellungsantragsfür Bildungsurlaub auf das nachfolgende Jahr ist in Saarland nicht vorgesehen. Die Übertragung ist lediglich mit der Genehmigung des Arbeitgebers möglich, und dies auch nur für die Teilnahme an umfangreicheren Bildungsveranstaltungen wie einer LISA! Sprachreise. Die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet. Die Antragstellung muss beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Sprachkursbeginn erfolgt sein.
Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?
Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:
- Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
- Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
- Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
- Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
Fachberatung Sprachreisen - Zentrale Deutschland 0341 - 702 68 68
LISA! Sprachreisen - Ihr Partner für Bildungsurlaub
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