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LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Saarland

 
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LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Saarland

LISA! Sprachreisen - auch solche mit Urlaubs-Charakter -  sind in Saarland als Bildungsurlaub anerkannt: Wer seinen Arbeitsplatz in Saarland hat, kann durch sorgfältige Planung 12 Tage zusätzlichen, voll bezahlten Urlaub vom Arbeitgeber erhalten, um im Rahmen einer Sprachreise eine Sprache zu lernen und gleichzeitig im Ausland Urlaub zu machen. Beschäftigte aus verschiedenen Branchen – darunter Mitarbeiter von ZF Getriebe AG, Ford, Saarstahl, Bosch, Schaeffler, Fresenius, Nestlé Wagner, Michelin – nutzen jedes Jahr diese Gelegenheit, um im Rahmen des Bildungsurlaubs ("Bildungsfreistellungsgesetz") an einer Sprachreise teilzunehmen, um sich fortzubilden.

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Was ist Bildungsurlaub in Saarland?

Saarland gewährt Beschäftigten, Auszubildenden sowie Beamtinnen und Beamten das Recht auf Bildungsurlaub. Bildungsurlaub in Saarland ist ein gesetzlich verankertes Recht der Arbeitnehmer auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen, die der beruflichen oder politischen Bildung dienen. LISA! Sprachkurse im Ausland fallen unter dieses Gesetz.

Zusätzliche bezahlte Urlaubstage

Dieses Recht nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG)  ermöglicht es, für sechs Tage pro Jahr – vorausgesetzt, es besteht eine fünftägige Arbeitswoche – an Weiterbildungsmaßnahmen wie einer LISA! Sprachreise teilzunehmen. Wichtig zu beachten ist, dass die ersten beiden Tage des Bildungsurlaubs vollständig von der Arbeit freigestellt sind. Ab dem dritten Tag tragen die Teilnehmer einen Eigenanteil von 50 Prozent der Zeit, was bedeutet, dass bei Inanspruchnahme von insgesamt sechs Tagen Bildungsurlaub ein Anspruch auf vier Tage Freistellung besteht.

Welche Sprachkurse sind anerkannt?

Die 30-Lektionen-Sprachkurse von LISA! Sprachreisen im Ausland sind hierfür anerkannt (siehe Kennzeichnung in den Preistabellen).

Übertragung und Zusammenfassung des Anspruchs

Im Saarland ist eine gesetzliche Übertragung des Freistellungsanspruchs für Bildungsurlaub auf das nachfolgende Jahr nicht vorgesehen. Eine Verlagerung des Anspruchs in das kommende Jahr ist lediglich mit der Genehmigung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin möglich, und dies auch nur für die Teilnahme an umfangreicheren Bildungsveranstaltungen wie einer LISA! Sprachreise.


Vorteile von Bildungsurlaub Saarland:

  1. Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub, z.B. Englisch am Meer auf Malta
  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. In zwei Wochen eine neue Sprache lernen


Unsere drei meistgebuchten Sprachen für Bildungsurlaub:

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Bildungsurlaub Englisch

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Bildungsurlaub Französisch

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Bildungsurlaub Spanisch

 

Sprachreisen als Bildungsurlaub buchen

Warum Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, um so ihre beruflichen Chancen zu verbessern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Er trägt zur lebenslangen Bildung bei und unterstützt die Anpassung an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt.


Wer hat Anspruch?

Beschäftigte ,Auszubildende, Heimarbeit Beschäftigte und Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen in Saarland haben Anspruch auf einen Bildungsurlaub, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, welches seit mindestens 12 Monaten besteht. Dazu zählen auch Teilzeitbeschäftigte, wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der Arbeitszeit bemisst. Das Saarländische Bildungsurlaubsgesetz gilt auch für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. 
 

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Englisch), einen Kursort (z.B. Malta-Sliema) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem saarländischen Gesetz einfügen.


Was wird gefördert?

In Saarland werden Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannten Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 


Wie funktioniert es?

Im Saarland haben Beschäftigte das Recht auf bis zu sechs Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Dieser kann für Weiterbildungsveranstaltungen sowie zur Nachholung des Schulabschlusses genutzt werden. Der Antrag auf Freistellung muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden. Der Arbeitgeber kann die Freistellung unter bestimmten Bedingungen verweigern, muss dies jedoch schriftlich begründen. Während der Freistellung wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt, und es ist keine Erwerbstätigkeit erlaubt. In Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten kann die Freistellung abgelehnt werden, wenn bereits eine bestimmte Anzahl von Freistellungstagen gewährt wurde oder der Arbeitgeber bereits genügend Tage für betriebliche Weiterbildung aufgewendet hat.


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
 

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LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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