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LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz

 
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LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz

LISA! Sprachreisen - auch solche mit Urlaubs-Charakter -  sind in Rheinland-Pfalz als Bildungsurlaub anerkannt: Wer seinen Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz hat, kann durch sorgfältige Planung 14 Tage zusätzlichen, voll bezahlten Urlaub vom Arbeitgeber erhalten, um im Rahmen einer Sprachreise eine Sprache zu lernen und gleichzeitig im Ausland Urlaub zu machen. Beschäftigte aus verschiedenen Branchen – darunter Mitarbeiter von DB Cargo sowie aus dem Pharmaunternehmen z.B Boehringer Ingelheim International GmbH, oder aus Stromversorgungsunternehmen z.B. Pfalzwerke – nutzen jedes Jahr diese Gelegenheit, um im Rahmen des Bildungsurlaubs an einer Sprachreise teilzunehmen.

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Was ist Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz?

Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz ist ein gesetzlich verankertes Recht der Arbeitnehmer auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen, die der beruflichen oder politischen Bildung dienen. 

Zusätzliche bezahlte Urlaubstage

Rheinland-Pfälzische Arbeitnehmer, bei 5 Arbeitstagen die Woche, jedoch frühestens sechs Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses, haben gemäß dem Rheinland-Pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) Anspruch auf fünf bezahlte zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen.  Die 30-Lektionen-Sprachkurse von LISA! Sprachreisen im Ausland sind hierfür anerkannt (siehe Kennzeichnung in den Preistabellen).

Übertragung und Zusammenfassung des Anspruchs

Der Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zehn Arbeitstage, die jeweils am 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres beginnen. Wenn das Arbeitsverhältnis jedoch in einem geraden Kalenderjahr beginnt, beträgt der Anspruch in diesem Jahr fünf Arbeitstage. Wenn weniger als fünf Tage pro Woche gearbeitet wird, verringert sich der Anspruch entsprechend. Für Personen in Berufsausbildung beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage während der gesamten Ausbildung.


Vorteile von Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz:

  1. Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub, z.B. Englisch am Meer auf Malta
  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. In zwei Wochen eine neue Sprache lernen


Unsere drei meistgebuchten Sprachen für Bildungsurlaub:

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Bildungsurlaub Englisch

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Bildungsurlaub Französisch

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Bildungsurlaub Spanisch

 

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Warum Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, um so ihre beruflichen Chancen zu verbessern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Er trägt zur lebenslangen Bildung bei und unterstützt die Anpassung an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt.


Wer hat Anspruch?

Beschäftigte ,Auszubildende, Heimarbeit Beschäftigte und Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen in Rheinland-Pfalz haben Anspruch auf einen Bildungsurlaub, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, welches seit mindestens 6 Monaten besteht. Dazu zählen auch Teilzeitbeschäftigte, wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der Arbeitszeit bemisst. Das Rheinland-Pfälzische Bildungsurlaubsgesetz gilt auch für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. 
 

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Englisch), einen Kursort (z.B. Malta-Sliema) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem rheinland-pfälzischen Gesetz einfügen.


Was wird gefördert?

In Rheinland-Pfalz werden Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannten Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 


Wie funktioniert es?

In Rheinland-Pfalz haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub für insgesamt 10 Arbeitstage über einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Neueinstellungen in geraden Jahren haben Anspruch auf 5 Tage im ersten Jahr. Der Anspruch passt sich an die regelmäßige Arbeitswoche an. Bildungsfreistellungstage bleiben auch bei Krankheit bestehen. Ein Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses beeinflusst den Anspruch nicht. Auch Auszubildende haben Anspruch, jedoch auf fünf Tage im Ausbildungsjahr, sofern das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird. In Betrieben mit weniger als fünf ständig Beschäftigten besteht kein Anspruch, es sei denn, betriebliche oder dienstliche Belange sprechen dafür. Die Freistellung für Beschäftigte in Schulen und Hochschulen erfolgt in unterrichts- oder vorlesungsfreier Zeit. Der Anspruch entsteht erst nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis, währenddessen wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Ein Antrag auf Bildungsurlaub muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden.


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.

 

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LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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Hilfe bei der Beantragung von Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz: 

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