LISA! Sprachreisen

LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Englisch in Niedersachsen

 
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LISA! Sprachreisen Englisch - Bildungsurlaub Niedersachsen

Unsere Englisch-Sprachreisen im Ausland sind in Niedersachsen offiziell als Bildungsurlaub vom Ministerium anerkannt. Arbeitnehmer, die in Niedersachsen beschäftigt sind, können durch umfassende Planung und unsere fachkundige Beratung bis zu 14 Tage voll bezahlten Zusatzurlaub von ihrem Arbeitgeber beanspruchen. Diese Zeit lässt sich für eine Englisch-Sprachreise nutzen. Diese Verbindung aus beruflicher Weiterbildung und Urlaub erfreut sich in Niedersachsen großer Beliebtheit, nicht zuletzt bei Angestellten namhafter Unternehmen wie Volkswagen AG, Norddeutsche Landesbank, TUI AG und vielen weiteren, die wir z.B. in Business-English und Fachenglisch trainieren. Der reguläre, im Arbeitsvertrag festgelegte Erholungsurlaub wird durch den Bildungsurlaub nicht berührt; es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Möglichkeit zur Freistellung neben dem herkömmlichen Urlaubsanspruch.

 

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Vorteile von Bildungsurlaub Niedersachsen:

  1. Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub, z.B. Englisch am Meer auf Malta
  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. In zwei Wochen eine neue Sprache lernen


Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Englisch:

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Bildungsurlaub Malta
1149 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub England
1259 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub USA
1425 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Kanada
1109 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Australien
1219 € / 2 Wochen

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Bildungsurlaub Dubai
1239 € / 2 Wochen

 

Sprachreisen als Bildungsurlaub buchen

Warum Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub Niedersachsen bietet Arbeitnehmern die Chance, ihre Sprachkenntnisse im Englischen gezielt zu verbessern. Ziel ist es, durch die Erweiterung von Kenntnissen und Fähigkeiten die beruflichen Perspektiven zu erweitern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Dieses Konzept unterstützt die Idee der lebenslangen Bildung und hilft Beschäftigten, sich an den dynamischen Arbeitsmarkt anzupassen.


Wer hat Anspruch?

Beschäftigte, Auszubildende, in Heimarbeit Tätige sowie Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen in Niedersachsen, die an einer Englisch-Sprachreise teilnehmen möchten, können Bildungsurlaub beantragen, sofern sie seit mindestens sechs Monaten in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dies umfasst auch Teilzeitkräfte, wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der jeweiligen Arbeitszeit richtet. Das Niedersächische Bildungsurlaubsgesetz findet keine Anwendung auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilleistende. Für diese Gruppen bestehen spezielle Sonderurlaubsregelungen.


Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Englisch), ein Land (z.B. Malta), einen Kursort (z.B. Sliema) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem hessischen Gesetz einfügen.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannte Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 


Wie funktioniert es?

Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Dieser Anspruch kann auch aus ihrem ungenutzen Bildungsurlaubsanspruch aus dem Vorjahr gemeinsam oder separat mit dem Anspruch des aktuellen Jahres nutzen.  Mit Einverständnis des Arbeitgebers können Ansprüche aus den letzten zwei oder drei Jahren zu einem dreiwöchigen oder vierwöchigen Bildungsurlaub kombiniert werden. Um eine Verfall des Anspruchs zu verhindern, ist es ratsam, die Zustimmung rechtzeitig einzuholen: ein Jahr im Voraus für einen dreiwöchigen und zwei Jahre im Voraus für einen vierwöchigen Bildungsurlaub. Die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet. 


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden

 


LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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Weitere Informationen zu Niedersachsen

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