LISA! Sprachreisen
LISA! Sprachreisen Spanisch - Bildungsurlaub Baden-Württemberg
Unsere Spanisch-Sprachreisen im Ausland sind in Baden-Württemberg offiziell als Bildungsurlaub vom Ministerium anerkannt. Arbeitnehmer, die in Baden-Württemberg beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, durch gründliche Planung bis zu 7 Tage voll bezahlten Zusatzurlaub von ihrem Arbeitgeber für eine Spanisch-Sprachreise zu erhalten. Diese Zeit eignet sich hervorragend, um beispielsweise nach Spanien, Argentinien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Kolumbien, Mexiko oder Panama zu reisen, um im Rahmen des Bildungsurlaubs Spanisch fließend sprechen zu lernen. Voraussetzung sind Intensivsprachkurse von 30 Lektionen pro Woche. Diese werden von uns in den Niveaustufen Anfänger A1 bis Fortgeschritten C2 als Bildungsurlaub angeboten. Spanischkurse in Kombination mit Urlaub am Meer als Bildungsurlaub erfreuen sich in Baden-Württemberg großer Beliebtheit. Der Standort Baden-Württemberg und seine renommierten Unternehmen wie z.B. Porsche AG, Mercedes Benz Group, Robert Bosch GmbH profitieren von den Sprachkenntnissen ihrer Mitarbeiter. Der reguläre Erholungsurlaub, der im Arbeitsvertrag festgelegt ist, bleibt vom Bildungsurlaub unberührt; es handelt sich um eine zusätzliche Freistellungsmöglichkeit neben dem herkömmlichen Urlaubsanspruch.
Vorteile von Bildungsurlaub Baden-Württemberg:
- Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub, z.B. Spanisch in Palma de Mallorca
- Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
- Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
- In zwei Wochen Spanisch lernen
Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Spanisch:
Bildungsurlaub Spanien |
Bildungsurlaub Argentinien |
Bildungsurlaub Mexiko |
Bildungsurlaub Costa Rica |
Bildungsurlaub Panama |
Bildungsurlaub Chile |
Sprachreisen als Bildungsurlaub buchen
Warum Bildungsurlaub?
Der Bildungsurlaub. wie z.B. eine Sprachkurs Spanisch im Ausland, soll Beschäftigten in Baden-Württemberg die Möglichkeit geben, ihre Sprachkenntnisse und Sprachfähigkeiten zu erweitern, um so ihre beruflichen Chancen zu verbessern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Er trägt zur lebenslangen Bildung bei und unterstützt die Anpassung an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt. Unternehmen aus Baden-Württemberg, die ihre Mitarbeiter für eine LISA! Sprachreise freistellen, investieren gezielt in deren berufliche Qualifikation.
Wer hat Anspruch?
Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten sowie Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, die an einer Spanisch-Sprachreise teilnehmen möchtenin haben Anspruch auf einen Bildungsurlaub, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, welches seit mindestens zwölf Monaten besteht. Dazu zählen auch Teilzeitbeschäftigte, wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der Arbeitszeit bemisst. Beamtinnen und Beamte im Sinne des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten können ebenfalls Bildungsurlaub beantragen.
Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber
- Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Spanisch), ein Land (z.B. Spanien), einen Kursort (z.B. Barcelona) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
- Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem hessischen Gesetz einfügen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannte Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag.
Wie funktioniert es?
Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Wenn dieser Anspruch nicht vollständig genutz wird kann er nicht in das nächste Kalenderjahr übertragen. Die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet. Die Antragstellung muss beim Arbeitgeber 9. Wochen vor Sprachkursbeginn erfolgt sein.
Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?
Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:
- Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
- Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
- Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
- Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
Fachberatung Sprachreisen - Stuttgart 0711 - 237 351 37
LISA! Sprachreisen - Ihr Partner für Bildungsurlaub
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Bildungsurlaub Niedersachsen Spanisch
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