LISA! Sprachreisen
LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Französisch
Unsere Französisch-Sprachreisen im Ausland sind in 14 Bundesländern als Bildungsurlaub vom jeweiligen Bildungsministerium anerkannt. Arbeitnehmer, die schnell fließend französisch lernen oder auffrischen möchten, können durch sorgfältige Planung und mit Hilfe unserer kostenlosen, professionellen Beratung bis zu 14 Tage vollbezahlten Zusatzurlaub von ihrem Arbeitgeber beanspruchen. Der im Arbeitsvertrag vereinbarte Erholungsurlaub bleibt davon unberührt. Unsere Spanisch-Sprachkurse, die als Bildungsurlaub anerkannt sind, umfassen in der Regel 30 Lektionen pro Woche und finden an den schönsten Plätzen der Welt statt: Frankreich, Guadeloupe und Kanada.
Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Französisch:
Bildungsurlaub Nizza |
Bildungsurlaub Paris |
Bildungsurlaub Annecy |
Unsere Französisch-Sprachkurse, die als Bildungsurlaub anerkannt sind, decken sämtliche Sprachniveaus von A0 für Anfänger bis C2 für Fortgeschrittene ab und werden von einer Auswahl der weltweit besten Französischlehrer geleitet. Angepasst an die beruflichen Anforderungen der Teilnehmenden, bieten wir als Bildungsurlaub spezialisierte Super-Intensive-Spanisch-Sprachkurse an. Zusätzlich zu den Spanisch-Sprachkursen bieten wir ein umfassendes Rahmenprogramm mit kulturellen Aktivitäten und Exkursionen, das den Teilnehmenden, die im Rahmen des Bildungsurlaubsgesetzes zu uns kommen ermöglicht, Land und Leute intensiv kennenzulernen. Für die Unterbringung während des Bildungsurlaubs stehen sowohl klassische Gastfamilien als auch Hoteloptionen zur Verfügung. Wir arbeiten mit den meisten Personalabteilungen großer Unternehmen zusammen. Unsere Bildungsurlaub-Sprachreisen Französisch können dort in der Regel auch gebucht werden, wobei wir auch spezielle Konditionen für Gruppen und Frühbucher anbieten.
Französisch-Sprachreise erfolgreich beantragen, so geht's:
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— Anspruch auf Bildungsurlaub telefonisch prüfen: 0341 – 702 68 68
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— Französisch-Sprachreise als Bildungsurlaub auswählen, kostenloses Angebot erhalten.
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— Angebote beim Arbeitgeber vorlegen. Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen.
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— Sprachreise telefonisch oder online buchen
Wer hat Anspruch auf eine Französisch-Sprachreise als Bildungsurlaub?
In 14 Bundesländern Deutschlands (außer im Bundesland Sachsen und Bayern) haben Arbeitnehmer das Recht auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr, um sich fortzubilden. Die Regelungen für Bildungsurlaub werden weiter unten im Text von uns konkret pro Bundesland beschrieben. In einigen Bundesländern können auch zehn Arbeitstage am Stück innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Das eignet sich perfekt für einen ein- oder zweiwöchigen Französisch-Sprachkurs, beispielsweise in Montréal. Das Gehalt laut Arbeitsvertrag wird vom Arbeitgeber weiter bezahlt, die regulären Urlaubstage bleiben von der Regelung unberührt.
Merke: In 14 Bundesländern außer Bayern und Sachsen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub. Aber: Die Genehmigung des Bildungsurlaubs hängt vom Arbeitgeber ab. Wir helfen bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber und haben eine Anerkennungsquote von 99%.
In welchen Bundesländern ist eine Französisch-Sprachreise als Bildungsurlaub möglich?
In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) Anspruch auf fünf bezahlte Urlaubstage jährlich für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. eine LISA! Sprachreise Englisch im Ausland, wobei nicht genutzte Bildungszeit nicht ins nächste Jahr übertragbar ist.
In Berlin haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungszeitgesetz (BiZeitG) Anspruch auf fünf bezahlte zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen wie z. B. eine LISA! Sprachreise im Ausland. Diese zusätzlichen Urlaubstage können auf das folgende Kalenderjahr übertragen und zusammengezogen werden, sodass bis zu 10 Tage Bildungsurlaub angesammelt werden können, um beispielsweise einen Sprachkurs von insgesamt 14 Wochentagen (inklusive Wochenenden) zu absolvieren. Es ist zu beachten, dass nicht beanspruchter Bildungsurlaub verfällt.
In Brandenburg haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) Anspruch auf 10 bezahlte zusätzliche Urlaubstage im Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B eine LISA! Sprachurlaub Englisch im Ausland.
In Bremen haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungszeitgesetz (BremBZG) Anspruch auf 10 bezahlte Urlaubstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zur Teilnahme an anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen, wie z. B. ein LISA! Englischsprachkurs im Ausland.
In Hamburg haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG HA) Anspruch auf 10 bezahlte zusätzliche Urlaubstage pro zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. eine LISA! Sprachreise im Ausland. Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Zweijahreszeitraums keinen Bildungsurlaub erhalten hat oder genutzt hat, wird sein Anspruch auf das nächste Jahr oder den folgenden Zweijahreszeitraum übertragen. Bei Freistellungen von mehr als zehn Tagen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über den Zeitpunkt einigen.
In Hessen haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) Anspruch auf fünf bezahlte zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. eine LISA! Sprachreise im Ausland. Dieser kann auf das nächste Kalenderjahr übertragen und zusammengezogen werden, sodass bis zu 10 Tage angesammelt werden können, um einen Sprachkurs von insgesamt 14 Wochentagen zu absolvieren; nicht genutzter Bildungsurlaub verfällt jedoch.
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungsfreistellungsgesetz (BfG M-V) das Recht auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B eine LISA! Sprachreise im Ausland. Der Anspruch kann innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zehn Arbeitstage betragen, die jeweils am 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres beginnen. Wenn das Beschäftigungsverhältnis jedoch in einem geraden Kalenderjahr beginnt, beträgt der Anspruch in diesem Jahr fünf Arbeitstage.
In Niedersachsen haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) Anspruch auf fünf bezahlte zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. eine LISA! Sprachreise im Ausland. Arbeitnehmer können ihren nicht genutzten Bildungsurlaubsanspruch aus dem Vorjahr gemeinsam oder getrennt mit dem Anspruch des aktuellen Jahres einlösen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Ansprüche der letzten zwei oder drei Jahre zu einem drei- oder vierwöchigen Bildungsurlaub kombiniert werden. Um Verfall zu verhindern, sollte die Zustimmung rechtzeitig eingeholt werden.
Bundesland Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen, wie z. B. eine LISA! Sprachreise im Ausland. Dieser kann auf das folgende Kalenderjahr übertragen und zusammengezogen werden, sodass bis zu 10 Tage angesammelt werden können, um einen Sprachkurs von insgesamt 14 Wochentagen (inklusive Wochenenden) zu absolvieren, nicht genutzter Bildungsurlaub verfällt jedoch.
In Rheinland-Pfalz haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen, wie z. B. eine LISA! Sprachreise im Ausland. Der Anspruch beträgt innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zehn Arbeitstage, die jeweils am 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres beginnen. Wenn das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr beginnt, beträgt der Anspruch in diesem Jahr fünf Arbeitstage.
Im Saarland haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG) das Recht, an Weiterbildungsmaßnahmen wie z.B eine LISA! Sprachreise im Ausland teilzunehmen, mit einem Anspruch von sechs Tagen pro Jahr für eine fünftägige Arbeitswoche. Die ersten beiden Tage des Bildungsurlaubs sind vollständig freigestellt, während ab dem dritten Tag Teilnehmer einen Eigenanteil von 50 Prozent der Zeit tragen. Die gesetzliche Übertragung des Freistellungsanspruchs für Bildungsurlaub auf das nachfolgende Jahr ist im Saarland nicht vorgesehen und erfordert die Genehmigung des Arbeitgebers.
In Sachsen-Anhalt haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungsfreistellungsgesetz (BiFreistGST) Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen wie beispielsweise eine LISA! Sprachreise im Ausland. Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann auf das folgende Kalenderjahr übertragen und zusammengezogen werden, sodass bis zu 10 Tage Bildungsurlaub angesammelt werden können, um beispielsweise einen Sprachkurs von insgesamt 14 Wochentagen (einschließlich Wochenenden) zu absolvieren. Achtung: Nicht genutzter Bildungsurlaub verfällt.
In Schleswig-Holstein haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Weiterbildungsgesetz (WBG) Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen wie z.B eine LISA! Sprachreise im Ausland. Für längere Weiterbildungsveranstaltungen besteht die Option der Bildungsfreistellung, auch bekannt als "Verblockung". Dabei können Freistellungsansprüche aus dem aktuellen und dem Vorjahr kombiniert werden, sofern der Anspruch im aktuellen Jahr noch nicht verbraucht wurde. Die Anmeldung zur Verblockung muss bis zum 30. September des laufenden Jahres beim Arbeitgeber erfolgen. Versäumnisse erfordern im nächsten Jahr die Zustimmung des Arbeitgebers für eine rückwirkende Verblockung mit dem Freistellungsanspruch des Vorjahres.
Wieviel Tage stehen mir zu?
In den meisten Bundesländern Deutschlands haben Arbeitnehmer das Recht auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr, um sich fortzubilden. In einigen Bundesländern können auch zehn Arbeitstage am Stück innerhalb von zwei Jahren beantragt werden.
Muss man für Bildungsurlaub Urlaub nehmen?
Der Urlaub bleibt vom Bildungsurlaub unberührt. Die Genehmigung des Bildungsurlaubes hängt von der Genehmigung des Arbeitgebers ab.
Wie viele Lektionen Französisch-Sprachunterricht muss man absolvieren?
Die meisten Bundesländer fordern 30 Lektionen Sprachunterricht pro Woche, Niedersachsen fordert 40 Lektionen Sprachunterricht pro Woche. Die 30 Lektionen entsprechen unserem Intensivkurs, bei 40 Lektionen wird der Sprachkurs durch 10 Stunden Selbststudium oder Einzelunterricht (Aufpreis) ergänzt. LISA! Sprachreisen akzeptiert Bildungsschecks und Prämiengutscheine.
Wie wirkt sich der Urlaubscharakter einer Sprachreise auf den Antrag aus?
Die Tatsache, dass Sie sich, z.B. während einer Sprachreise am Meer, beispielsweise in Antibes, Nizza oder Le Gosier, sich auch erholen und entspannen, also Urlaub machen, steht einem Antrag auf Bildungsurlaub nichts im Wege. Wichtig allein ist, dass es sich um ein annerkennungsfähiges Seminarangebot handelt.
Welche Französisch-Kursorte sind als Bildungsurlaub buchbar?
In welchen Bundesländern LISA! Sprachreisen als Bildungsurlaub anerkannt sind finden Sie im Menüpunkt Bildungsurlaub auf den jeweiligen Sprachreisen-Angebots-Seiten (Beispiel Antibes). Beliebt ist der Bildungsurlaub beispielsweise beim Flugpersonal der Lufthansa, das gerne Bildungsurlaub in Form einer Sprachreise in Anspruch nimmt.
Kann der Französisch-Bildungsurlaub-Antrag auf eine Sprachreise abgelehnt werden?
Ja. Der Arbeitgeber kann die Auffassung vertreten, dass zum gewünschten Termin oder im gewünschten Jahr zu viel Urlaub im Betrieb genommen wurde. Arbeitnehmer können in diesem Fall auch verlangen, dass der Anspruch ins nächste Jahr übertragen wird.
Externe Fachbeiträge:
Bildungsurlaub - Rechtssprechnung (Entscheidungen, Beschlüsse der Gerichte)