LISA! Sprachreisen
BILDUNGSURLAUB in Lyon
In den meisten Bundesländern Deutschlands haben Arbeitnehmer das Recht auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr, um sich fortzubilden. In einigen Bundesländern können auch zehn Arbeitstage am Stück innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Das Gehalt wird vom Arbeitgeber weiter bezahlt, die regulären Urlaubstage an sich bleiben von der Regelung unberührt. Die Genehmigung des Bildungsurlaubs hängt vom Arbeitgeber ab. Gern stellen wir einen unverbindlichen Antrag auf Verlängerung bzw. Anerkennung des Bildungsurlaubskurses sollte Ihr gewünschtes Bundesland nicht aufgelistet sein. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor geplantem Kursbeginn. Einige Ministerien behalten sich eine Bearbeitungszeit von ca. 10-12 Wochen vor.
Bildungsurlaub anerkannt in:
- Baden-Württemberg
- Berlin (vom 01.01.2024 bis 06.05.2026)
- Brandenburg (vom 01.01.2024 bis 09.04.2025)
- Bremen (vom 01.01.2024 bis 29.01.2025)
- Hamburg (vom 01.01.2024 bis 26.01.2026)
- Hessen (vom 01.01.2024 bis 28.04.2026)
- Rheinland-Pfalz (vom 01.01.2024 bis 09.04.2025)
- Schleswig-Holstein (vom 01.01.2024 bis 30.04.2026)
- Thüringen
- Baden-Württemberg
- Berlin (vom 01.01.2024 bis 06.05.2026)
- Brandenburg (vom 01.01.2024 bis 09.04.2025)
- Bremen (vom 01.01.2024 bis 29.01.2025)
- Hamburg (vom 27.01.2023 bis 26.01.2026)
- Hessen (vom 01.01.2024 bis 28.04.2026)
- Rheinland-Pfalz (vom 10.04.2023 bis 09.04.2025)
- Schleswig-Holstein (vom 01.01.2024 bis 30.04.2026)
- Thüringen