LISA! Sprachreisen
BILDUNGSURLAUB in Annecy
In den meisten Bundesländern Deutschlands haben Arbeitnehmer das Recht auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr, um sich fortzubilden. In einigen Bundesländern können auch zehn Arbeitstage am Stück innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Das Gehalt wird vom Arbeitgeber weiter bezahlt, die regulären Urlaubstage an sich bleiben von der Regelung unberührt. Die Genehmigung des Bildungsurlaubs hängt vom Arbeitgeber ab. Gern stellen wir einen unverbindlichen Antrag auf Verlängerung bzw. Anerkennung des Bildungsurlaubskurses sollte Ihr gewünschtes Bundesland nicht aufgelistet sein. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor geplantem Kursbeginn. Einige Ministerien behalten sich eine Bearbeitungszeit von ca. 10-12 Wochen vor.
Bildungsurlaub anerkannt in:
- Baden-Württemberg
- Berlin (vom 03.09.2018 bis 16.11.2025)
- Brandenburg (vom 12.03.2018 bis 23.01.2025)
- Bremen (vom 23.01.2018 bis 10.11.2026)
- Hamburg (vom 14.08.2018 bis 01.07.2025)
- Hessen (vom 01.01.2024 bis 28.04.2026)
- Rheinland-Pfalz (vom 16.04.2018 bis 02.12.2025)
- Schleswig-Holstein (vom 01.01.2024 bis 30.04.2026)
- Baden-Württemberg
- Berlin (vom 01.01.2024 bis 16.11.2025)
- Brandenburg (vom 01.01.2024 bis 23.01.2025)
- Bremen (vom 01.01.2024 bis 10.11.2026)
- Hamburg (vom 01.01.2024 bis 01.07.2025)
- Hessen (vom 01.01.2024 bis 28.04.2026)
- Rheinland-Pfalz (vom 01.01.2024 bis 02.12.2025)
- Schleswig-Holstein (vom 01.01.2024 bis 30.04.2026)