LISA! Sprachreisen
BILDUNGSURLAUB in Montpellier
In den meisten Bundesländern Deutschlands haben Arbeitnehmer das Recht auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr, um sich fortzubilden. In einigen Bundesländern können auch zehn Arbeitstage am Stück innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Das Gehalt wird vom Arbeitgeber weiter bezahlt, die regulären Urlaubstage an sich bleiben von der Regelung unberührt. Die Genehmigung des Bildungsurlaubs hängt vom Arbeitgeber ab. Gern stellen wir einen unverbindlichen Antrag auf Verlängerung bzw. Anerkennung des Bildungsurlaubskurses sollte Ihr gewünschtes Bundesland nicht aufgelistet sein. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor geplantem Kursbeginn. Einige Ministerien behalten sich eine Bearbeitungszeit von ca. 10-12 Wochen vor.
Bildungsurlaub anerkannt in:
- Baden-Württemberg
- Berlin (vom 01.01.2023 bis 23.05.2025)
- Brandenburg (vom 01.01.2023 bis 22.03.2025)
- Bremen (vom 01.01.2023 bis 05.01.2027)
- Hamburg (vom 01.01.2023 bis 23.12.2024)
- Hessen (vom 01.01.2023 bis 07.01.2026)
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz (vom 01.01.2023 bis 18.02.2026)
- Saarland
- Sachsen-Anhalt (vom 01.01.2023 bis 02.05.2025)
- Schleswig-Holstein (vom 01.01.2023 bis 30.04.2025)